Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1
Allgemeine Mietbedingungen
1.Dura Inter. Corp. vertritt den Abschluss eines Mietvertrages über
ein Ferienhaus, Ferienwohnung oder Ferienvillen zwischen dem Eigentümer
und dem Mieter . Das Ferienhaus, Ferienwohnung ist nicht Eigentum von Dura Inter. Corp. , Dura Inter. Corp ist die Hausverwaltung vor Ort.
2. Dura Inter.Corp. ist zum Abschluss dieser Verträge und zur
Entgegennahm von Zahlungen auf diese berechtigt. Sollte
bei Anreise vom Mieter nicht die Restsumme nicht gezahlt werden egal
aus welchen Gründen,ist der Vermieter /Verwalter/Dura besteht kein
Mietanspruch mehr Seitens des Mieters,die Restzahlung des vereinbarten
Mietpreises muss trotzdem vom Mieter geleistet werden, der
Mietpreisanspruch des Vermieters/Verwaltung verfällt nicht. Der
Vermieter /Verwaltung hat Anspruch auf sofortiger Zahlung, der Vermieter
/Verwaltung ist berechtigt ein Pfand in Form von Ausweispapieren,
Kerditkarten, Koffern ,Bekleidung ,Handys, Schmuck u.s.w. einzubehalten. Der
Vermieter /Verwaltung kann jeder Zeit das Türschloss des Mietobjektes
tauschen ,und den weiteren Zugang für den Mieter zu untersagen. Der
Vermieter/ Verwaltung hat jeder Zeit das Recht die Schlüssel des
Mietobjektes einzubehalten oder zurück zu fordern. So wie er berechtigt
ist den Strom und das Wasser des Mietobjektes abzuschalten.
3. Der Mietvertrag kommt zustande mit Auftragserteilung des Mieters
gegenüber Dura Inter.Corp. und Übersendung des Mietvertrages an den
Mieter. Der Mietvertrag ist vom Mieter innerhalb von 48 Stunden nach
erhalten per Fax oder Mail unterschrieben zurück zu senden an die
Verwaltung. Nachträglich eingefügte Änderungen des Mietvertrages kann
nur der Vermieter/Verwaltung tätigen und müssen extra beidseitig
nochmals unterschrieben werden.
§ 2
Ersatzobjekt
Der Vermieter/Verwalter verpflichtet sich
nur ein Ersatzobjekt zu Verfügung zu stellen. Das
Ersatzobjekt wird in der Aufteilung, wie Grundausstattung, ebenso wie
in dem angemieteten o. g.
Mietobjekt zur Verfügung gestellt. Anzahl der Zimmer, Grundausstattung
wie Pool, Sat –TV, u.s.w., im Stil und der Ausstattung und Lage
können Unterschiede auftreten
(z.B
. rotes Sofa ,statt grünem Sofa, andere Ort). Sollten im /am Mietobjekt
speziale Ausstattungen befinden wie Klimaanlage Tennisplatz,
Spielplatz, Garage, Boot ,u.s.w sind dies bei Umbuchung ausgeschlossen,
es besteht vom Mieter keine Anspruch auf Erfüllung oder
Schadensersatzanspruch . Das Ersatzobjekt kann ohne spezial Ausstattung
wie Klimanalage, Tennisplatz,Spielplatz , Jacuzzi
,Garage , beheizbarem Pool,Sauna,Bar,Grillplatz u.s.w zu Verfügung
gestellt werden.
Das
Ersatzmietobjekt wird vom Vermieter zum gleichen Preis zur Verfügung
gestellt. Das Mietobjekt wird in der gleichen Kategorie sein oder höher.
Der Mieter kann durch Umbuchung keine Mietminderung oder Schadensersatz
fordern. Der
jeweilige Mietpreis für die Mietobjekte sowie für die Ersatzobjekte
werden von Dura alleinig festgelegt diese sind bindend für den Mieter. Bei
Mehrkosten des Ersatzobjektes gegen diese zu Lasten des Vermieters.
Außer der Mieter wünscht eine Umbuchung dann gehen die Mehrkosten(
Zusatzreinigung ,höhere Mietpreis) zu Lasten des Mieters. Es besteht
kein Anspruch auf ein Ersatzmietobjekt bei Nichtgefallen des
Mietobjektes von Seiten des Mieters, oder Schadensersatz, und der
komplette Mietpreis muss gezahlt werden, es besteht kein Anspruch auf
Mietminderung Seitens des Mieters. Sollte bei Umbuchung das
Ersatzmietobjekt dem Mieter nicht gefallen, besteht weiterhin Anspruch
auf Zahlung des kompletten Mietpreises, die der Mieter vollständig
leisten muss.
Ersatzobjekte werden nicht bei Storm oder Wasserausfall zur Verfügung
gestellt, die durch Witterungsbedingungen oder Reparaturarbeiten durch
Dritte verursacht sind, sowie kein Anspruch (kein Schadensersatz) besteht
sollte kein Wasser lieferbar sein (Wasserwagen). Durch
die Umbuchung in ein Ersatzobjekt können an den Vermieter/Verwalter kein
Schadensersatz,keine Mietminderung gestellt werden.
Umbuchungen können Seitens des Vermieters /Verwalters Dura (auch
kurzfristig) durch Verkauf des Mietobjektes , durch Schäden am
Mietobjekt vorkommen, wegen Todesfall, durch Eigennutzung durch den
Eigentümer u.s.w. Vor Ort steht dem Mieter eine deutsch/englisch
sprechende Verwalterin zur Verfügung als Ansprechperson.
§ 3
Mietgegenstand
Der Mietvertrag umfasst das beschriebene Mietobjekt.
1. Im Mietpreis ist enthalten die Miete für das Mietobjekt, plus
Extrakosten Energiekosten (Strom ,Wasser,) Bettwäsche und Endreinigung,
(Telefon nur auf vorherig Anfrage ist kein Standart)Telefongebühren (Bei
Telefongebühren muss ein gesondertes Deposit hinterlegt werden.)sind
gesondert ausgewiesen, müssen gesondert gezahlt werden. Für Extra -
Betten, Kinderbetten u.s.w. wird pro Tag 3.-Euro extra berechnet diese
werden nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen und festgelegt wird
automatisch berechnet und vom Deposit einbehalten.
Zwischenreinigung auf Wunsch des Mieters, müssen vorab vom Mieter
gezahlt werden , pro Stunde werden hierfür 12.-Euro berechnet. Bei
Verstopfungen der Toiletten, Abflüsse und Rohre die während der
Mietzeit entstehen müssen vom Mieter gezahlt werden ,wenn durch Mieter
verursacht, dies wird direkt vom Deposit einbehalten.(z.B. durch Binden,
Babytücher u.s.w.) diese sind separat im Müll zu entsorgen.
2. Es
besteht kein Anspruch Seitens des Mieters auf speziale Ausstattung des
Mietobjektes, sowie Anzahl der Liegen, Stühle, Tische ,Schränke, Wäsche
, Poolbeleuchtung , Außenbeleuchtung oder Küchenausstattung Geschirr
,Elektrogeräte u.s.w. dies wird vom Eigentümer und der Verwaltung
festgelegt sollte nach Meinung des Mieters etwas fehlen muss er der
Mieter selbst Abhilfe schaffen, auf eigne Kosten. Der Eigentümer / Verwaltung übernimmt
keinerlei Haftung , Mietminderungen - Ansprüche hieraus werden nicht
anerkannt.
3. Die Kaution/Deposit ist bei der Ankunft unmittelbar an den
Vermieter oder Verwalter in bar zu zahlen. Kaution /Deposit wird vom
Vermieter jeweils festgesetzt. Der Vermieter /Verwalter hat jeder Zeit
das Recht werdend Mietzeit ein weiteres Deposit aus Sicherheitsgründen
vom Mieter zu verlangen bis zu 10.000.- Euro. Sollte sich der Mieter
weigern führt dies zu sofortiger Kündigung ohne Anspruch auf den
Restmietpreis dieser verfällt für den Mieter. Das Deposit wird erst nach
6 Wochen zurückerstatte an den Mieter nach Abreise.
§ 4 Zahlung
1. Mit der Buchung ist eine Anzahlung, innerhalb von 4 Tagen an Dura
Inter.Corp/Eigentümer zu zahlen. Der Beleg ist in dieser Zeit dem
Verwalter zu faxen. Sollte
die Anzahlung nicht erfolgen gilt dies als Stornierung des Mieters ,und
es treten sofort die Stornobedingungen des Mietvertrages in Kraft.
2. Der Restbetrag ist 14 Tage vorab per Überweisung zu leisten .
Bei Abschluss des Vertrages, weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, ist der
Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig. Es bestehen kein Anspruch des
Kunden und keine Leistungsverpflichtung von Dura Inter. Corp., wenn der
vollständige Betrag vor Anreise nicht bezahlt ist.
§ 5
Rücktritt
Bei Rücktritt von einer Buchung erhebt Dura Inter. Corp. im Namen
des Eigentümer Stornogebühren. Diese sind ausführlich im Mietvertrag
festgelegt. Tritt der Mieter von der verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die
gebuchte Leistung nicht in Anspruch oder zieht während der Mietzeit aus
hat der Vermieter / Dura Inter. Corp. einen gesetzlichen Anspruch auf
den vereinbarten gesamt Reisepreis, es entfallen jegliche
Haftungsansprüche /Schadensersatzforderungen des Mieters gegenüber dem
Vermieter /Verwaltung . Der Mietvertrag ist nicht an Dritte übertragbar,
alleinig der Mieter kann den Mietvertrag wahrnehmen, es ist
ausgeschlossen das Dritte den Mietvertrag übernehmen. Insoweit gelten
die im Mietvertrag vereinbarten
Stornobedingungen. Der Vermieter/ Dura Inter. Corp. kann ohne
Begründung Mieter/und Gäste ablehnen, und diesen den Zugang zum
Mietobjekt / vor Ort verweigern. Insbesondere gilt dies für
Versicherungen- Mitarbeitern .
Es
besteht kein Rückerstattungsrecht der Mietsummen, in keinem Fall an den
Mieter.
Eine
Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen.
Die Stornierung muss
schriftlich erfolgen
an oben genannte Adresse und per Fax, sowie vorab per Telefon.
Ab: 300
Tage bis 60 Tage vor Anreise 50% vom gesamt Reisepreis,
60 Tage
bis 30 Tage vor Anreise 80% vom gesamt Reisepreis,
30 Tage
bis 14 Tage vor Anreise 90% vom gesamt Reisepreis, und
14 Tage
bis zum Anreisetag 100% vom gesamt Reisepreis,
und am
Anreisetag 100% vom gesamt Reisepreis.
Durch
die Unterschrift werden die Stornobedingungen beidseitig anerkannt. Bei
Stornierung erhält der
Mieter eine Stornorechnung für die Versicherung. Sollte die Anzahlung
nicht erfolgen, erfolgt
v. Vermieter /Verwaltung sofortig Stornierung .Bei Stornierung durch den
Vermieter, fallen
die hier festgelegten Stornierungskosten an.
Eigentümer /Verwaltung kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im
Ferienobjekt anrichtet, wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht
an Hausordnungen hält oder und andere Personen unangemessen stört oder
gefährdet, wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vereinbarte
Restsumme zahlt oder die Kaution hinterlegt .Oder dem Eigentümer
/Mitarbeiter der Verwaltung gegenüber sich nach Meinung der Verwaltung
unangemessen verhält (Beschimpfungen , Bedrohungen u.s.w) wird der
Mietvertrag fristlos gekündigt. In diesen Fällen verfällt der
Mietpreis, und es wird nichts zurückerstattet und der Mieter muss sofort
das Mietobjekt verlassen.
§ 6 Haftung
1.Der Mieter haften für 100% für Gäste ,Kinder, und 100% eine
ordentliche Behandlung des Mietobjekts und für von ihnen verursachte
Schäden. Der Eigentümer/Verwaltung wird den entsprechenden Betrag von
der Kaution einbehalten, sollte der Schaden höher sein ,muss dieser
Betrag vor Ort vom Mieter gezahlt werden .Nach Abreise des Mieters
festgestellte Schäden werden diesem in Rechnung gestellt, bis zu 6
Monate nach der Abreise kann
dies vom Vermieter/Verwaltung noch geltend gemacht werden bei dem
Mieter, dies sind zu 100% vom Mieter zu zahlen.
2.Das Ferienhaus, Ferienwohnung darf nur mit der gebuchten Anzahl
der Personen genutzt werden. Bei Überbelegung behält sich Dura Inter.
Corp. und der Eigentümer das Recht vor, die überzähligen Personen
abzuweisen, oder einen höheren Mietpreis zu verlangen wenn der
Eigentümer zustimmt mehr Personen im Mietobjekt zu erlauben . Der höhere
Mietpreis wird vom Vermieter/Verwalter festgelegt jede weitere Person
wird mind. pro Tag mit 50.- Euro bis 200.-Euro . Gäste des Mieters die
nicht übernachten kann der Vermieter/ Verwalter den Zugang zu dem
Mietobjekt verbieten und verhindern. Sollte der Mieter dem nicht
Folgeleisten ist das Mietverhältnis sofort aufgelöst, der Mieter muss
ausziehen ohne Rückerstattung des Mietpreises.
3. Der Mieter kann durch Umbuchung oder Lärmbelästigung keinen
Schadensersatzforderung /oder Umbuchung an den Vermieter stellen. Es
können keine Garantien von Dura Inter. Corp. oder dem Eigentümer
übernommen werden das keine Lärmbelästigungen (Baulärm)werden der
Mietzeit auftreten. Es gibt einen Baustopp der von Juni bis 15.
September in Spanien in Kraft tritt.,der nicht vom Vermieter /Verwaltung
gewährleistet werden kann,( aus Erfahrung kann Dura sagen wurde dieser
Baustopp auch schon nicht eingehalten.) In
Fällen der Ruhestörung , kann die Verwaltung/Eigentümer nur die Polizei
rufen und Anzeige wegen Ruhstörung erstellen.
4.Ohne
den Mieter können Mitreisende oder Gäste nicht im Mietobjekt verbleiben,
die Haftung ist nicht automatisch an Dritte übertragbar, der Mieter
bleibt alleinig haftbar. Sollte Mieter vorzeitig abreisen vor Ablauf der
Mietzeit ist es
nicht möglich das Mietreisende oder Gäste allein im Mietobjekt zu
verbleiben. Mietsummen werden nicht zurückerstattet, in Ausnahmefällen
kann die Verwaltung /Eigentümer die Haftung schriftlich an Dritte
Übertragen. Sollte der Mieter eine Reiseagentur /Büro sein bleibt die
gesamte Haftung bei dem Mieter in dem Fall die Reiseagentur.
5.Bei
Zwischenreinigungen (zahlbar vom Mieter)während der Mietzeit, muss der
Mieter das Mietobjekt während der Reinigungszeit verlassen haben, und
dafür Sorge zu tragen das alle Wertgegenstände sowie Papier, Unterlagen nicht im
Mietobjekt verbleiben, während der Reinigungszeit. Die
Verwaltung/Eigentümer übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder
Einbruch, durch Reinigungskräfte, Gärtner u.s.w.. Die Verwaltung ist
nicht verpflichte eine bezahlte oder nicht gezahlte Zwischenreinigung
durchzuführen dies kann der Vermieter /Verwaltung jeder Zeit ablehnen,
daraus können keine Minderungsansprüche gestellt werden.
6. Bei
Ruhestörungen die für Nachbarn des Mietobjekt zu Beeinträchtigungen
führen z.B. durch zu laute Musik, lautes Reden ,Schreien, müssen sofort
vom Mieter unterlassen werden. Sollte durch Abmahnung des Mieters die Ruhestörung
andauern gilt das Mietverhältnis als gekündigt, der Mieter muss sofort
das Mietobjekt verlassen, Rückerstattung der Mietsumme ist nicht
möglich, Mietsumme verfällt. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist einzuhalten
,ebenso wie die Mittagsruhe von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Bei einigen
Mietobjekten entfällt dies da es dort keine Nachbarn gibt. Sollte die
Polizei Ordnungsgelder verhängen bei Ruhestörung haftet alleinig der
Mieter nicht der Eigentümer /Verwaltung. Partys
sind nicht erlaubt ,nur durch schriftliche Genehmigung der Verwaltung.
Bild - u. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung sind nicht erlaubt, müssen
immer schriftlich von der Verwaltung genehmigt werden.
7. Bei
Verlust der Schlüssel oder elekt. Toröffner durch den Mieter ,müssen
diese vom Mieter gezahlt werden, vor Ort
dies wird direkt vom Deposit einbehalten, sollte der Mieter den
Schlüssel abbrechen im Schoss und muss diese ersetzt werden ,wird vom
Deposit direkt einbehalten. Der Schlüssel muss bei Abreise vom Mieter
dem Vermieter/Verwaltung persönlich übergeben werden,
sollte dies nicht erfolgen bleibt das Mietverhältnis weiterhin bestehen,
für jede weitere Nacht wird der vereinbarte Mietpreis fällig, sollten
neue Gäste anreisen ab dann wird der Vermieter /Verwaltung das Schloss
auf Kosten des Mieters der den Schlüssel nicht zurückgegeben hat
austauschen, aus Sicherheitsgründen.
8. Der
Mieter muss die Sauberkeit bei Ankunft prüfen,sollte
am Ankunftstag hier ein Mangel festgestellt werden wird der Vermieter
/Verwaltung nochmals eine Reinigungskraft in das Mietobjekt schicken um
nach zu reinigen, sofern der Vermieter /Verwaltung dies einräumt. Sollte
vom Mieter nach dem Ankunft/Anreisetag hierüber
Mängel gemeldet werden, nach dem Anreisetag wird dies vom Vermieter
/Verwalter nicht eingeräumt da nicht mehr feststellbar ist nach Einzug
des Mieters wer die Verschmutzung verursacht hat.
9.Haftungs-Leistung
Unsere Vertragspflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten
Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche gehört nicht
zu unseren Pflichten, diese richtet sich ausschließlich an den jeweils
verantwortlichen Leistungsträgers/Vermieters. Alle Angaben( Bilder u.s.
w.) über die vermittelten Leistungen beruhen auf den Angaben der
verantwortlichen Leistungsträger/Vermieter. Der Umfang der vertraglichen
Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Bei den
vermittelten Leistungen haften wir nicht für die
Leistungserbringung durch die Leistungsträger. Dura übernimmt keinerlei
Haftung für die Bildmaterial und Informationen die vom
Leistungserbringer /Vermieter zur Verfügung gestellt werden.
§ 7 Mängel
1. Der Mieter ist verpflichtet, Mängel direkt schriftlich
dem Eigentümer oder Verwalter vor Ort anzuzeigen. Sollten Mängel
nicht vor Ort schriftlich angezeigt worden sein vom Mieter, werden diese
Mängel nicht vom Vermieter/Verwaltung anerkannt. Nach
Abreise angeführte Mängel vom Mieter werden somit nicht anerkannt, hier
raus können keine Mietminderungen an der Vermieter /Verwaltung gestellt
werden. Der
Vermieter / Verwaltung muss die Möglichkeit erhalten vom Mieter,
diese zu beheben innerhalb von 3 Tagen sofern diese vom Vermieter/
Verwaltung schriftlich eingeräumt werden. Bei
Mängel durch die Strom/Wasserversorgung- Strom und Wasser Ausfall/kaltem
Wasser/wenig Wasser übernimmt der Vermieter /Verwaltung keinerlei
Haftung, daraus können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden,
da dies ein landestypisches Problem darstellt speziell auf Ibiza und
Mallorca.
2. Die
Haftung des Eigentümers entfällt, wenn die Mängel nicht direkt und nicht
schriftlich vor Ort nach deren
Auftreten angezeigt werden und die Möglichkeit erhalten vom Mieter,
diese zu beheben, sofern diese vom Vermieter/ Verwaltung schriftlich
eingeräumt werden.
3. Der
Vermieter/Verwaltung übernimmt keinerlei Haftung für Schädling /Tier
die im/um das Mietobjekt auftreten können wie z.B. Ameisen ,Käfer aller
Art, Nager aller Art, wilde Hunde , wilde Katzen, Mücken aller Art. Der
Vermieter /Verwaltung weisen darauf hin kein Essen/Abfälle offen im/um
das Mietobjekt stehen zu lassen. Schadensansprüche können hieraus nicht
an den Vermieter /Verwalter gestellt werden. Der Vermieter und
Verwaltung ist nur bedingt verpflichtet seiner Möglichkeiten nach
Abhilfe zu schaffen,dies sind sehr begrenzt ,da in der Natur Tier
vorkommen speziell in Ibiza /Mallorca. Diese kann der Eigentümer
/Verwalter nicht entfernen. Auch bei
Schäden/Verletzungen (Bisse, Stiche u.s.w.) an Personen/Mietern
übernimmt der Vermieter /Verwaltung keine Haftung .
§ 8 Haftung
bei Schäden durch Dritte/Unfall
Der
Vermieter /Verwalter übernimmt keinerlei Haftung bei Materialenschäden
oder Personenschäden durch Einbruch/Raubüberfall/Unfall durch Dritte
oder sich selbst. Die alleinige Sorgfallspflicht liegt hierfür bei dem
Mieter. Der
Vermieter/Verwaltung übernimmt keinerlei Sorgfallspflicht. Es
können hierfür keinerlei Haftungsansprüche bei Vermieter /Verwaltung
geltend gemacht werden. Es
besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen von der Seite des
Vermieters/ Verwaltung. Es
werden keine speziellen Sicherheitsmaßnahmen vom Vermieter/Verwaltung
durchgeführt oder angeboten z.B. Alarmanlagen, Poolsicherung,
Terrassensicherung, Treppensicherung ,Wegsicherung u.s.w. , hierauf hat
der Mieter keinen Anspruch.
Alarmanlage, Telefon u.s.w sind kein Standard in den Mietobjekten,
können nicht vom Mieter vorausgesetzt werden.
§ 9
An- und Abreise
1. Die Anreise ist üblicherweise zwischen 16:00 und 20:00 Uhr
möglich. Bei Ankunft nach 20:00 Uhr is der
Eigentümer oder Verwalter rechtzeitig zu unterrichten. Die Abreise
erfolgt bis 9:00 Uhr. Bei einigen Objekten besteht eine andere Regelung.
In diesem Fall wird diese Regelung bei der Buchungsbestätigung
schriftlich festgehalten. Sollte vorher keiner im Mietobjekt sein kann
der Mieter zu jeder Anreisezeit ins Mietobjekt, vor Anreise mit der
Verwaltung ist dies ab zusprechen.
2. Das Mietobjekt ist unbeschadet der auf Veranlassung des
Eigentümers erfolgenden Endreinigung in Schrank- und Besenreinem Zustand
zu verlassen. Der
komplette Müll ist aus dem Mietobjekt zu entsorgen, insbesondere aus dem
Kühlschrank. Hier für
stehen Müllboxen (Grau/Grün) auf den Straßen, der Mieter kann alle
Müllboxen benutzten die auf den Straßen stehen. Oder werden auf der
Straße abgeholt von der Mühlabfuhr, dies ist von Mietobjekt zu
Mietobjekt verschieden. Ebenso muss verschmutztes Geschirr gereinigt
sein. Sollte sich noch Müll oder verschmutztes Geschirr im Mietobjekt
befinden wird jeweils extra Kosten von 70.-Euro fällig diese werden
direkt vom Deposit einbehalten, diese Kosten werden gesondert von der Endreinigung
berechnet. Ebenso sollte das Mietobjekt besenrein sein, ansonsten fallen
auch hier extra Kosten von 70.-Euro an, diese werden direkt vom Deposit
einbehalten, diese Kosten werden gesondert von Endreinigung berechnet.
Sollte
ein Hund während der Mietzeit erlaubt sein werden
extra Reinigungskosten fällig , zu den
normalen Reinigungskosten einmalig 100.-Euro. Bei
Wasser und- Stromverbrauch der höher liegt wie die Pauschalzahlung muss
der Mieter die Differenz darauf zahlen.
3.Dem
Eigentümer/Verwaltung /Mietarbeiter der Verwaltung ist jeder Zeit
freien Zugang zu dem Mietobjekt durch den Mieter zu gewährleisten. Die
Verwaltung /Mitarbeiter haben das Recht ohne vorherige Anmeldung das
Mietobjekt zu Betreten.
§ 10
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist USA .
Der Firmensitz von Dura Inter.
Corp.
liegt in
USA .
Mit Unterzeichnung des Mietvertrages
werden die AGB vom Mieter anerkannt. Es muss keine speziale Vorlage der
AGB durch der Vermieter /Dura Inter. Corp. erfolgen, da die AGB`s im
Internet veröffentlicht sind. Nebenabreden bestehen nicht, müssen immer
schriftlich erfolgen. Dura übernimmt keinerlei Haftung für
Veröffentlichungen jeglicher Art von Bildmaterial und Texten von Dritten
bezüglich der Mietobjekte. Salvatorische
Klausel: Sollten eine Bestimmung diese Vertrages nichtig, anfechtbar o.
unwirksam sein, so soll die Wirkung der übrigen Bestimmungen hiervon
nicht berührt werden. Die angreifbare Bestimmung ist viel mehr durch
eine zu ersetzen Und/oder so auszulegen, dass der mit erstrebte
wirtschaftliche Zweck nach Möglichkeit erreicht wird. Die Verwaltung wird vor Ort von
Rechtanwalt Herrn Munk vertreten, dieser steht Ihnen täglich ca. von
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr in seinem Büro in Ibiza
–Stadt zu Verfügung. Wir übernehmen keine
Gewähr und Haftung für jeglichen Schriftwechsel oder fernmündliche
Gespräche die mallorcacontact mit Interessenten/ Mieter tätigt.
Hinweis:
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