Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

§ 1  Allgemeine Mietbedingungen
1.Dura Inter. Corp. vertritt den Abschluss eines Mietvertrages über ein Ferienhaus, Ferienwohnung oder  Ferienvillen zwischen dem Eigentümer und dem Mieter . Das Ferienhaus, Ferienwohnung ist nicht Eigentum von Dura Inter. Corp. , Dura Inter. Corp ist die Hausverwaltung vor Ort.

2. Dura Inter.Corp. ist zum Abschluss dieser Verträge und zur Entgegennahm von Zahlungen auf diese berechtigt. Sollte bei Anreise vom Mieter nicht die  Restsumme nicht gezahlt werden egal aus welchen Gründen,ist der Vermieter /Verwalter/Dura besteht kein Mietanspruch mehr Seitens des Mieters,die Restzahlung des vereinbarten  Mietpreises muss trotzdem vom Mieter geleistet werden, der Mietpreisanspruch des Vermieters/Verwaltung verfällt nicht. Der Vermieter /Verwaltung hat Anspruch auf sofortiger Zahlung, der Vermieter /Verwaltung ist berechtigt ein Pfand in Form von Ausweispapieren, Kerditkarten, Koffern ,Bekleidung ,Handys, Schmuck u.s.w. einzubehalten. Der Vermieter /Verwaltung kann jeder Zeit das Türschloss des Mietobjektes tauschen ,und den weiteren Zugang für den Mieter zu untersagen. Der Vermieter/ Verwaltung hat jeder Zeit das Recht die Schlüssel des Mietobjektes einzubehalten oder zurück zu fordern. So wie er berechtigt ist den Strom und das Wasser des Mietobjektes abzuschalten.

3. Der Mietvertrag kommt zustande mit Auftragserteilung des Mieters gegenüber Dura Inter.Corp. und Übersendung des Mietvertrages an den Mieter. Der Mietvertrag ist vom Mieter innerhalb von 48 Stunden nach erhalten per Fax oder Mail unterschrieben zurück zu senden an die Verwaltung. Nachträglich eingefügte Änderungen des Mietvertrages kann nur der Vermieter/Verwaltung tätigen und müssen extra beidseitig nochmals unterschrieben werden.

§ 2  Ersatzobjekt
Der Vermieter/Verwalter verpflichtet sich nur ein Ersatzobjekt zu Verfügung zu stellen. Das  Ersatzobjekt  wird in der Aufteilung, wie Grundausstattung, ebenso wie in dem angemieteten o. g. Mietobjekt zur Verfügung gestellt. Anzahl der Zimmer,  Grundausstattung wie Pool, Sat –TV, u.s.w.,   im Stil und der Ausstattung  und Lage  können Unterschiede auftreten (z.B . rotes Sofa ,statt grünem Sofa, andere Ort). Sollten im /am Mietobjekt speziale Ausstattungen  befinden wie Klimaanlage Tennisplatz, Spielplatz, Garage, Boot ,u.s.w sind dies bei  Umbuchung ausgeschlossen, es besteht vom Mieter  keine Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatzanspruch . Das Ersatzobjekt kann ohne spezial Ausstattung wie Klimanalage, Tennisplatz,Spielplatz , Jacuzzi ,Garage , beheizbarem Pool,Sauna,Bar,Grillplatz u.s.w  zu Verfügung gestellt werden. Das Ersatzmietobjekt wird vom  Vermieter zum gleichen Preis zur Verfügung gestellt. Das Mietobjekt wird in der gleichen Kategorie sein oder höher. Der Mieter kann durch Umbuchung keine Mietminderung oder Schadensersatz fordern. Der jeweilige  Mietpreis für die  Mietobjekte sowie für die Ersatzobjekte  werden von Dura alleinig festgelegt diese sind bindend für den Mieter. Bei  Mehrkosten des Ersatzobjektes gegen  diese zu Lasten  des Vermieters. Außer der Mieter wünscht eine Umbuchung dann gehen die Mehrkosten( Zusatzreinigung ,höhere Mietpreis) zu Lasten des Mieters. Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatzmietobjekt bei Nichtgefallen des Mietobjektes von Seiten des Mieters, oder Schadensersatz, und der komplette Mietpreis muss gezahlt  werden, es besteht kein Anspruch auf Mietminderung Seitens  des Mieters. Sollte bei Umbuchung das Ersatzmietobjekt dem Mieter nicht gefallen, besteht weiterhin Anspruch auf Zahlung des  kompletten  Mietpreises,  die der  Mieter vollständig leisten muss.
Ersatzobjekte werden nicht bei Storm oder Wasserausfall zur Verfügung gestellt, die durch Witterungsbedingungen oder Reparaturarbeiten durch Dritte verursacht sind, sowie kein Anspruch (kein Schadensersatz) besteht sollte kein Wasser lieferbar sein (Wasserwagen). Durch die Umbuchung in ein Ersatzobjekt können an den Vermieter/Verwalter kein Schadensersatz,keine Mietminderung gestellt werden. Umbuchungen können Seitens des Vermieters /Verwalters Dura (auch kurzfristig) durch Verkauf des Mietobjektes , durch Schäden am Mietobjekt vorkommen, wegen Todesfall, durch Eigennutzung durch den Eigentümer  u.s.w. Vor Ort steht dem Mieter eine deutsch/englisch sprechende  Verwalterin zur Verfügung als Ansprechperson.

§ 3 Mietgegenstand
Der Mietvertrag umfasst das beschriebene Mietobjekt.
1. Im Mietpreis ist enthalten die Miete für das Mietobjekt, plus  Extrakosten Energiekosten (Strom ,Wasser,) Bettwäsche und Endreinigung, (Telefon nur auf vorherig Anfrage ist kein Standart)Telefongebühren (Bei Telefongebühren muss ein gesondertes Deposit hinterlegt werden.)sind  gesondert ausgewiesen, müssen gesondert gezahlt werden. Für Extra - Betten, Kinderbetten u.s.w. wird pro Tag 3.-Euro extra berechnet diese werden nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen und  festgelegt wird automatisch berechnet und vom Deposit einbehalten. Zwischenreinigung auf Wunsch des Mieters, müssen vorab vom Mieter gezahlt werden , pro Stunde werden hierfür 12.-Euro berechnet. Bei Verstopfungen der Toiletten, Abflüsse und Rohre  die während der Mietzeit entstehen müssen vom Mieter gezahlt werden ,wenn durch Mieter verursacht, dies wird direkt vom Deposit einbehalten.(z.B. durch Binden, Babytücher u.s.w.) diese sind separat im Müll zu entsorgen.

2. Es besteht kein Anspruch Seitens des Mieters auf speziale  Ausstattung des Mietobjektes, sowie Anzahl der Liegen, Stühle, Tische ,Schränke, Wäsche , Poolbeleuchtung , Außenbeleuchtung oder Küchenausstattung Geschirr ,Elektrogeräte u.s.w. dies wird vom Eigentümer und der Verwaltung festgelegt sollte nach Meinung des Mieters etwas fehlen muss er der Mieter selbst Abhilfe schaffen, auf eigne Kosten. Der Eigentümer / Verwaltung   übernimmt keinerlei Haftung , Mietminderungen - Ansprüche  hieraus werden nicht anerkannt.

3. Die Kaution/Deposit ist bei der Ankunft unmittelbar an den Vermieter oder Verwalter  in bar zu zahlen. Kaution /Deposit wird vom Vermieter jeweils festgesetzt. Der Vermieter /Verwalter hat jeder Zeit das Recht  werdend Mietzeit ein weiteres Deposit aus Sicherheitsgründen vom Mieter zu verlangen  bis zu 10.000.- Euro. Sollte sich der Mieter weigern führt dies zu sofortiger Kündigung ohne  Anspruch auf den  Restmietpreis dieser verfällt für den Mieter. Das Deposit wird erst nach 6  Wochen zurückerstatte an den Mieter nach Abreise.

§ 4 Zahlung
1. Mit der Buchung ist eine Anzahlung,  innerhalb von 4 Tagen  an  Dura Inter.Corp/Eigentümer zu zahlen. Der Beleg ist in dieser Zeit dem Verwalter zu faxen. Sollte die Anzahlung nicht erfolgen gilt dies als Stornierung des Mieters ,und es treten sofort die Stornobedingungen des Mietvertrages in Kraft.

2. Der Restbetrag  ist  14 Tage vorab  per Überweisung zu leisten . Bei Abschluss des Vertrages, weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig. Es bestehen kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von Dura Inter. Corp., wenn der vollständige Betrag vor Anreise nicht bezahlt ist.

§ 5 Rücktritt
Bei Rücktritt von einer Buchung erhebt Dura Inter. Corp. im Namen des  Eigentümer Stornogebühren. Diese sind ausführlich im Mietvertrag festgelegt.  Tritt der Mieter von der verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch oder zieht während der Mietzeit aus hat der Vermieter / Dura Inter. Corp. einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten  gesamt Reisepreis, es entfallen jegliche Haftungsansprüche /Schadensersatzforderungen des Mieters gegenüber dem  Vermieter /Verwaltung . Der Mietvertrag ist nicht an Dritte übertragbar, alleinig der Mieter kann den Mietvertrag wahrnehmen, es ist ausgeschlossen das Dritte  den Mietvertrag übernehmen. Insoweit gelten die im Mietvertrag vereinbarten

Stornobedingungen. Der Vermieter/ Dura Inter. Corp. kann  ohne Begründung Mieter/und  Gäste  ablehnen, und diesen den Zugang zum Mietobjekt / vor Ort verweigern. Insbesondere gilt dies für Versicherungen- Mitarbeitern .
Es besteht kein Rückerstattungsrecht der Mietsummen, in keinem Fall an den Mieter.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen.  
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen an oben genannte Adresse und per Fax, sowie vorab per Telefon.
Ab: 300 Tage bis 60 Tage vor Anreise 50% vom gesamt Reisepreis,
60 Tage bis 30 Tage vor Anreise 80% vom gesamt Reisepreis,
30 Tage bis 14 Tage vor Anreise 90% vom gesamt Reisepreis,  und
14 Tage bis zum Anreisetag   100% vom gesamt Reisepreis,
und am Anreisetag 100% vom gesamt  Reisepreis.

Durch die Unterschrift werden die  Stornobedingungen beidseitig anerkannt. Bei Stornierung erhält der Mieter eine Stornorechnung für die Versicherung. Sollte die Anzahlung nicht erfolgen, erfolgt v. Vermieter /Verwaltung sofortig Stornierung .Bei Stornierung durch den Vermieter, fallen die hier festgelegten Stornierungskosten an. Eigentümer /Verwaltung kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Ferienobjekt anrichtet, wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an Hausordnungen hält  oder und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet, wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vereinbarte Restsumme zahlt oder die Kaution hinterlegt .Oder dem Eigentümer /Mitarbeiter der Verwaltung gegenüber  sich nach Meinung  der Verwaltung unangemessen verhält (Beschimpfungen , Bedrohungen u.s.w) wird der Mietvertrag  fristlos gekündigt. In diesen Fällen verfällt der Mietpreis, und es wird nichts zurückerstattet und der Mieter muss sofort das Mietobjekt verlassen.

§ 6 Haftung
1.Der Mieter  haften für 100% für Gäste ,Kinder, und 100%  eine ordentliche Behandlung des Mietobjekts und für von ihnen verursachte Schäden. Der Eigentümer/Verwaltung wird den entsprechenden Betrag von der Kaution einbehalten, sollte der Schaden höher sein ,muss dieser Betrag vor Ort vom Mieter gezahlt werden .Nach Abreise des Mieters festgestellte Schäden werden diesem in Rechnung gestellt, bis zu 6 Monate nach der Abreise kann dies vom Vermieter/Verwaltung noch geltend gemacht werden bei dem Mieter, dies sind zu 100% vom Mieter zu zahlen.

2.Das Ferienhaus, Ferienwohnung  darf nur mit der gebuchten Anzahl der Personen genutzt werden. Bei Überbelegung behält sich Dura Inter. Corp. und der Eigentümer das Recht vor, die überzähligen Personen abzuweisen, oder einen höheren Mietpreis zu verlangen wenn der Eigentümer zustimmt mehr Personen im Mietobjekt zu erlauben . Der höhere Mietpreis wird vom Vermieter/Verwalter festgelegt jede weitere Person wird mind. pro Tag mit 50.- Euro bis 200.-Euro . Gäste des Mieters die nicht übernachten kann der Vermieter/ Verwalter den Zugang zu dem Mietobjekt verbieten und verhindern. Sollte der Mieter dem nicht Folgeleisten ist das Mietverhältnis sofort aufgelöst, der Mieter muss ausziehen ohne Rückerstattung des Mietpreises.

3. Der Mieter kann durch Umbuchung oder Lärmbelästigung keinen Schadensersatzforderung /oder Umbuchung an den Vermieter stellen. Es können keine Garantien von Dura Inter. Corp. oder dem Eigentümer übernommen werden das keine Lärmbelästigungen (Baulärm)werden der Mietzeit auftreten. Es gibt einen Baustopp der von Juni bis 15. September in Spanien in Kraft tritt.,der nicht vom Vermieter /Verwaltung gewährleistet werden kann,( aus Erfahrung kann Dura sagen wurde dieser Baustopp auch schon nicht eingehalten.) In  Fällen der Ruhestörung  , kann die Verwaltung/Eigentümer nur die Polizei rufen und Anzeige wegen Ruhstörung erstellen.

4.Ohne den Mieter können Mitreisende oder Gäste nicht im Mietobjekt verbleiben, die Haftung ist nicht automatisch an Dritte übertragbar, der Mieter bleibt alleinig haftbar. Sollte Mieter vorzeitig abreisen vor Ablauf der Mietzeit ist  es nicht möglich das Mietreisende oder Gäste allein im Mietobjekt zu verbleiben.  Mietsummen werden nicht zurückerstattet, in Ausnahmefällen  kann die Verwaltung /Eigentümer die Haftung schriftlich an Dritte Übertragen. Sollte der Mieter eine Reiseagentur /Büro sein bleibt die gesamte Haftung bei dem Mieter in dem Fall die Reiseagentur.

5.Bei Zwischenreinigungen (zahlbar vom Mieter)während der Mietzeit, muss der Mieter das Mietobjekt während  der Reinigungszeit verlassen haben, und dafür Sorge zu tragen das alle Wertgegenstände sowie Papier, Unterlagen nicht im Mietobjekt verbleiben, während der Reinigungszeit. Die Verwaltung/Eigentümer übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Einbruch, durch Reinigungskräfte, Gärtner u.s.w.. Die Verwaltung ist nicht verpflichte eine  bezahlte oder nicht gezahlte Zwischenreinigung durchzuführen dies kann der Vermieter /Verwaltung jeder Zeit ablehnen, daraus  können keine Minderungsansprüche gestellt werden.

6. Bei Ruhestörungen die für  Nachbarn des Mietobjekt zu  Beeinträchtigungen führen z.B. durch zu laute Musik, lautes Reden ,Schreien, müssen sofort vom Mieter unterlassen werden. Sollte durch Abmahnung des Mieters die Ruhestörung andauern  gilt  das Mietverhältnis als gekündigt, der Mieter muss sofort das Mietobjekt verlassen, Rückerstattung der Mietsumme ist nicht möglich, Mietsumme verfällt. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist einzuhalten ,ebenso wie die Mittagsruhe von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Bei einigen Mietobjekten entfällt dies da es dort keine Nachbarn gibt. Sollte die Polizei Ordnungsgelder verhängen bei Ruhestörung haftet alleinig der Mieter nicht der Eigentümer /Verwaltung. Partys sind nicht erlaubt ,nur durch schriftliche Genehmigung der Verwaltung. Bild - u. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung sind nicht erlaubt, müssen immer schriftlich von der Verwaltung genehmigt werden.

7. Bei Verlust der Schlüssel oder elekt. Toröffner durch den Mieter ,müssen diese vom  Mieter gezahlt werden, vor Ort dies wird direkt vom Deposit einbehalten, sollte der Mieter den Schlüssel abbrechen im Schoss und muss diese ersetzt werden ,wird  vom Deposit direkt einbehalten. Der Schlüssel  muss bei Abreise vom Mieter  dem Vermieter/Verwaltung persönlich übergeben werden, sollte dies nicht erfolgen bleibt das Mietverhältnis weiterhin bestehen, für jede weitere Nacht wird der  vereinbarte Mietpreis  fällig, sollten neue Gäste anreisen ab dann wird der Vermieter /Verwaltung das Schloss auf Kosten des Mieters der den Schlüssel nicht zurückgegeben hat  austauschen, aus Sicherheitsgründen.

8. Der Mieter muss die Sauberkeit bei Ankunft prüfen,sollte am Ankunftstag hier ein Mangel festgestellt werden wird der Vermieter /Verwaltung nochmals eine Reinigungskraft in das Mietobjekt schicken um nach zu reinigen, sofern der Vermieter /Verwaltung dies einräumt. Sollte vom Mieter nach dem Ankunft/Anreisetag hierüber Mängel   gemeldet werden, nach dem Anreisetag  wird dies vom Vermieter /Verwalter nicht eingeräumt da nicht mehr feststellbar ist nach Einzug des Mieters wer die Verschmutzung verursacht hat.

9.Haftungs-Leistung            
Unsere Vertragspflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche gehört nicht zu unseren Pflichten, diese richtet sich ausschließlich an den jeweils verantwortlichen Leistungsträgers/Vermieters. Alle Angaben( Bilder u.s. w.) über die vermittelten Leistungen beruhen auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger/Vermieter. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die Leistungsträger. Dura übernimmt keinerlei Haftung für die Bildmaterial und Informationen die vom Leistungserbringer /Vermieter zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Mängel
1. Der Mieter ist verpflichtet,  Mängel  direkt schriftlich dem Eigentümer oder Verwalter  vor  Ort anzuzeigen. Sollten  Mängel  nicht vor Ort schriftlich angezeigt worden sein vom Mieter, werden diese Mängel nicht vom Vermieter/Verwaltung anerkannt. Nach Abreise angeführte Mängel vom Mieter werden somit nicht anerkannt, hier raus können keine Mietminderungen an der Vermieter /Verwaltung gestellt werden. Der Vermieter /   Verwaltung   muss die Möglichkeit erhalten vom Mieter,   diese zu beheben innerhalb von 3 Tagen  sofern diese vom Vermieter/ Verwaltung schriftlich eingeräumt werden. Bei Mängel durch die Strom/Wasserversorgung- Strom und Wasser Ausfall/kaltem Wasser/wenig Wasser übernimmt der Vermieter /Verwaltung  keinerlei Haftung, daraus können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden, da dies ein landestypisches Problem darstellt speziell auf Ibiza  und Mallorca.

2. Die Haftung des Eigentümers entfällt, wenn die Mängel nicht direkt und nicht schriftlich vor Ort nach deren Auftreten angezeigt werden und die Möglichkeit erhalten vom Mieter,   diese zu beheben, sofern diese vom Vermieter/ Verwaltung schriftlich eingeräumt werden.

3. Der Vermieter/Verwaltung übernimmt keinerlei Haftung für  Schädling /Tier die im/um das Mietobjekt auftreten können wie z.B. Ameisen ,Käfer aller Art, Nager aller Art, wilde Hunde , wilde Katzen, Mücken aller Art. Der Vermieter /Verwaltung weisen darauf hin kein Essen/Abfälle offen im/um das Mietobjekt stehen zu lassen. Schadensansprüche können hieraus nicht an den Vermieter /Verwalter gestellt werden. Der Vermieter und Verwaltung ist nur bedingt verpflichtet seiner Möglichkeiten nach  Abhilfe zu schaffen,dies sind sehr begrenzt ,da in der Natur Tier vorkommen speziell in Ibiza /Mallorca.  Diese kann der Eigentümer /Verwalter nicht entfernen. Auch bei Schäden/Verletzungen (Bisse, Stiche u.s.w.) an Personen/Mietern übernimmt der Vermieter /Verwaltung  keine Haftung .

§ 8 Haftung bei Schäden durch Dritte/Unfall
Der Vermieter /Verwalter übernimmt keinerlei Haftung bei Materialenschäden oder Personenschäden durch Einbruch/Raubüberfall/Unfall durch Dritte oder sich selbst. Die alleinige Sorgfallspflicht liegt hierfür bei dem Mieter. Der Vermieter/Verwaltung übernimmt keinerlei Sorgfallspflicht. Es können hierfür keinerlei Haftungsansprüche  bei Vermieter /Verwaltung geltend gemacht werden. Es besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen von der Seite des Vermieters/ Verwaltung. Es werden keine speziellen Sicherheitsmaßnahmen vom Vermieter/Verwaltung durchgeführt oder angeboten z.B. Alarmanlagen,  Poolsicherung, Terrassensicherung, Treppensicherung ,Wegsicherung u.s.w. , hierauf hat der Mieter keinen Anspruch. Alarmanlage, Telefon u.s.w sind kein Standard in den Mietobjekten, können nicht vom Mieter vorausgesetzt werden.

§ 9 An- und Abreise
1. Die Anreise ist üblicherweise zwischen 16:00 und 20:00 Uhr möglich. Bei Ankunft nach 20:00 Uhr is der Eigentümer oder Verwalter rechtzeitig zu unterrichten. Die Abreise erfolgt bis 9:00 Uhr. Bei einigen Objekten besteht eine andere Regelung. In diesem Fall wird diese Regelung bei der Buchungsbestätigung schriftlich festgehalten. Sollte vorher keiner im Mietobjekt sein kann der Mieter zu jeder Anreisezeit ins Mietobjekt, vor Anreise mit der Verwaltung ist dies ab zusprechen.

2. Das Mietobjekt ist unbeschadet der auf Veranlassung des Eigentümers erfolgenden Endreinigung in Schrank- und Besenreinem Zustand zu verlassen. Der komplette Müll ist aus dem Mietobjekt zu entsorgen, insbesondere aus dem Kühlschrank. Hier für stehen Müllboxen (Grau/Grün) auf den Straßen, der Mieter kann alle Müllboxen benutzten die auf den Straßen stehen. Oder werden auf der Straße abgeholt von der Mühlabfuhr, dies ist von Mietobjekt zu Mietobjekt  verschieden. Ebenso muss verschmutztes   Geschirr gereinigt sein. Sollte sich noch Müll oder verschmutztes Geschirr im Mietobjekt befinden wird jeweils  extra Kosten von 70.-Euro fällig diese werden direkt vom Deposit einbehalten, diese Kosten  werden gesondert von  der Endreinigung berechnet. Ebenso sollte das Mietobjekt besenrein sein, ansonsten fallen auch hier extra Kosten von 70.-Euro an, diese werden direkt vom Deposit einbehalten, diese Kosten werden gesondert von Endreinigung berechnet.

Sollte ein Hund  während der Mietzeit erlaubt sein werden extra Reinigungskosten fällig , zu den normalen Reinigungskosten einmalig 100.-Euro. Bei Wasser und- Stromverbrauch der höher liegt wie die Pauschalzahlung muss der Mieter die Differenz darauf zahlen.

3.Dem Eigentümer/Verwaltung /Mietarbeiter der Verwaltung ist jeder Zeit  freien Zugang zu dem Mietobjekt durch den Mieter  zu gewährleisten. Die Verwaltung /Mitarbeiter haben das Recht ohne vorherige Anmeldung das Mietobjekt zu Betreten.

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist USA .
Der Firmensitz von Dura Inter. Corp.  liegt  in USA . Mit Unterzeichnung des Mietvertrages werden die AGB  vom Mieter anerkannt. Es muss keine speziale Vorlage der AGB durch der Vermieter /Dura Inter. Corp. erfolgen, da die AGB`s  im Internet veröffentlicht sind. Nebenabreden bestehen nicht, müssen immer schriftlich erfolgen. Dura übernimmt keinerlei Haftung für Veröffentlichungen jeglicher Art von Bildmaterial und Texten von Dritten bezüglich der Mietobjekte. Salvatorische Klausel: Sollten eine Bestimmung diese Vertrages nichtig, anfechtbar o. unwirksam sein, so soll die Wirkung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die angreifbare Bestimmung ist viel mehr durch eine zu ersetzen Und/oder so auszulegen, dass der mit erstrebte wirtschaftliche Zweck nach Möglichkeit  erreicht wird. Die Verwaltung wird vor Ort von Rechtanwalt Herrn Munk vertreten, dieser steht Ihnen täglich ca. von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr in seinem Büro in Ibiza –Stadt  zu Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr und Haftung für jeglichen Schriftwechsel oder fernmündliche Gespräche die mallorcacontact mit Interessenten/ Mieter tätigt.

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